Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird gerne in Anspruch genommen. Handwerkliche Tätigkeiten sind begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen, und die in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Handwerkliche Tätigkeiten, die nur von Fachkräften erledigt werden, gehören nicht dazu. Wie das Thüringer Finanzgericht entschieden hat, sind grundlegende Renovierungsarbeiten oder Aus- und Umbauten wie eine Fassadenrenovierung keine haushaltsnahen Dienstleistungen.