Einkommensteuer - Immobilien

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Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
In Baden-Württtemberg steigt die Grunderwerbsteuer am 5. November von 3,5 % auf 5,0 %.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Eine Kommune darf Pflegeheimbewohnern keine Zweitwohnungsteuer für ihre bisherige Wohnung abfordern.
Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer auf 5 % erhöht, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen bald nachziehen.
Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar.
Der Bundesfinanzhof hat zwei neue Urteile zum gewerblichen Grundstückshandel gefällt.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.
 

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