Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind grundsätzlich alle Wertveränderungen in Verbindung mit Kapitalanlagen steuerlich relevant. Aus diesem Grund können auch die Anschaffungskosten von Knock-out-Zertifikaten als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, wenn das Knock-out-Ereignis eintritt. Dabei spielt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Rolle, ob die Knock-out-Zertifikate als Termingeschäft anzusehen sind oder nicht, da ein Abzug in beiden Fällen möglich wäre.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de