Nun hat auch der zweite Teil der Rentenreform den Bundesrat passiert. Steuerlich gefördert wird ab dem Jahre 2002 die private Rentenvorsorge. In 2002 gibt es zunächst eine Zulage von jährlich 75 DM pro Sparer und zusätzlich 90 DM für jedes Kind. Bis zum Jahr 2008 steigt die Grundzulage auf 300 DM und die Zulage pro Kind auf 360 DM. Der Sparbeitrag muss 4 % des Arbeitslohnes betragen. Für den gezahlten Vorsorgebetrag bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze besteht außerdem ein Sonderausgabenabzug. Die Erträge aus den Geldanlagen bleiben steuerfrei, erst die Rente unterliegt der im Alter niedrigeren Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).
Gefördert wird jedoch nicht jede Vermögensanlage. In die steuerliche Förderung kommen nur solche Anlagen, die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Bonn geprüft worden sind. Erst zum Jahresende werden die ersten zertifizierten Angebote vorliegen. Bis dahin sollten Sie sich Zeit lassen. Es besteht keine Veranlassung, schon jetzt einen Versicherungsvertrag oder den Vertrag über eine Fondsbeteiligung zu unterschreiben. Außerdem wird es sich erst noch zeigen, welche Angebote empfehlenswert sind.
Zeit lassen sollten Sie sich auch mit der Überlegung, eine bestehende Lebensversicherung zur Mitnahme der Steuervorteile umzuwandeln. Eine solche Umwandlung kann nämlich dazu führen, dass bereits angesammelte Gewinnguthaben jetzt zu versteuern sind.