Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Anfang | << | 16 17 18 19 20 [21] 22 23 24 25 26 | >> | Ende

Nordrhein-Westfalen weist jetzt unter anderem den Steuerbetrag auch als Prozentsatz des Gesamteinkommens im Steuerbescheid aus.
Gemeinsam mit Deutschland haben sich zahlreiche Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten verständigt.
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat auf die regelmäßige Steuererklärungspflicht von gemeinnützigen Vereinen hingewiesen.
Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.
Wie erst jetzt bekannt geworden ist, sind bei der Vergabe der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummern in mehr als 160.000 Fällen Fehler aufgetreten.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich.
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Die Finanzverwaltung muss auf die Daten von Arbeitgebern und diversen Institutionen warten und wird daher Steuererklärungen für 2013 frühestens ab März 2014 bearbeiten.
Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber etwas zurückhaltender.
 

Footerlogo - Henning Sehlmeyer

Kottenkamp 2
49143 Bissendorf

Tel: 0 54 02 / 98 46 0
Fax: 0 54 02 / 98 46 15

info@sehlmeyer.de
www.sehlmeyer.de