Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Eine Gesetzesänderung macht die Anpassung der Vereinssatzung notwendig, wenn diese keine Regelungen zur Vergütung des Vorstands enthält.
Selbst Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2012 schon kurz nach dem Jahreswechsel abgegeben haben, werden mindestens bis März auf ihren Steuerbescheid warten müssen.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Ein neues Gesetz bringt neben einer Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsmitglieder Änderungen im Steuerrecht, insbesondere die Erhöhung der Übungsleiterpauschale.
Nach vier Jahren steht wieder einmal eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien an, die der Bundesrat jetzt unter Vorbehalt beschlossen hat.
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anfordert, muss es konkret angeben, warum die Steuererklärung früher abgegeben werden soll.
Außer bei Gefahr im Verzug oder drohender Verjährung verzichten die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Vollstreckungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und andere unangenehme Maßnahmen.
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber nicht mehr so optimistisch.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Selbst wenn das Geld dem Finanzamt noch rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen, falls der Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit bei der Finanzkasse eingeht.
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Dass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.
Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
 

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