Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.
Gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete gibt es jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Weil auch eine Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt gilt, ist unter anderem ein Einspruch gegen die Ankunft oder deren Widerruf möglich.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.
Mehrere steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs werden nun per Gesetz wieder ausgehebelt.
Ein jetzt beschlossener Gesetzentwurf sieht vor allem Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige vor.
Zwar erfolgte die Neuregelung rückwirkend, aber sie ist verfassungsgemäß, weil sie zum Vorteil der Wohnmobilbesitzer war.
Statt Steuererleichterungen gibt es dieses Jahr vom Gesetzgeber Sparmaßnahmen und eine neue Steuer zum Jahreswechsel.
Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts darf die Finanzverwaltung nun die gestohlenen Bankdaten aus dem Ausland auswerten, denn Straftaten eines Informaten führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
Das Finanzamt darf dem Steuerzahler nicht einfach eine Aussetzung der Vollziehung aufzwingen, um selbst Zinsen kassieren zu können.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
 

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