Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
In einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften.
Wer sich gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer wehren will, muss sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
Eine Gefälligkeit in der Familie kann sich schnell zum teuren Fauxpas entwickeln, wenn das Finanzamt dahinter kommt.
Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Die Finanzverwaltung warnt, dass das Finanzamt niemals persönliche Daten am Telefon abfragt und entsprechende Anrufe daher von Betrügern stammen müssen.
Das Bundesfinanzministerium wehrt sich gegen die Kritik an Nichtanwendungserlassen und hält weiter an dieser Praxis fest.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird noch im Sommer in seiner umstrittenen Form in Kraft treten können.
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.
 

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