Die Änderungen zum Jahreswechsel 2008/09 betreffen vor allem Korrekturen an der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht.
Nur eine unbare Zahlung garantiert, dass das Finanzamt später die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerksleistungen gewährt.
Erstmals hat sich ein Finanzgericht mit der Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR befasst - mit einem interessanten Ergebnis.
Der Druck auf die als "Steueroasen" bezeichneten Länder steigt, dem Fiskus umfassende Auskunft über mögliche Steuerhinterzieher zu geben.
Mittlerweile gibt sogar der Fiskus zu, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten zu Mehraufwand geführt hat.
In einigen Bundesländern wird bei einem Einspruch wegen der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wieder Verfahrensruhe gewährt.
Männer mit Glatzen sind nicht so außergewöhnlich, dass ein Toupet wegen einer krankheitsbedingten Haarlosigkeit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wäre.
Neben der jüngst vereinbarten Verlängerung der Abwrackprämie sind noch zwei weitere Änderungen im Gespräch.
Der Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt jetzt vor.
Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.
Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.
Die Einspruchsfrist eines Steuerbescheids beginnt grundsätzlich mit der Zustellung, selbst wenn der Steuerbescheid vordatiert ist.
Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.
In einem Grundsatzurteil legt der Bundesgerichtshof Richtlinien für die Strafhöhe bei Steuerhinterziehung fest.