Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.
Freiwillige Zahlungen auf die Steuerschuld haben auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keinen Einfluss.
Der Bundesfinanzhof muss über die Einspruchsfristen für Steuerbescheide entscheiden. Unklarheiten gibt es bei der Frage, ab wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt.
Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Es gibt jetzt eine Entschärfung für die massiven Strafandrohungen auch bei nur geringfügigen Fällen von Steuerhinterziehung.
Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden können unter bestimmten Umständen auf die Steuerakten zugreifen.
Eine Rechtsverordnung der EU soll die drastisch höheren Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen begrenzen.
Ein geplantes Tariftreuegesetz schließt Unternehmen, die nicht den Tariflohn zahlen, von öffentlichen Aufträgen aus.
Löhne für Aushilfskräfte können zu einer Falle bei Sozialversicherungsbeiträgen werden.
Um den Steuerabzug für Bauleistungen zu gewährleisten muss der leistende Unternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts aushändigen.
Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.
Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich.
 

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