Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Eine Rechtsverordnung der EU soll die drastisch höheren Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen begrenzen.
Ein geplantes Tariftreuegesetz schließt Unternehmen, die nicht den Tariflohn zahlen, von öffentlichen Aufträgen aus.
Löhne für Aushilfskräfte können zu einer Falle bei Sozialversicherungsbeiträgen werden.
Um den Steuerabzug für Bauleistungen zu gewährleisten muss der leistende Unternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts aushändigen.
Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.
Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich.
Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden.
Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
Auch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen.
Eine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist.
Eine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist.
Nicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus.
Für die Behandlung von erhöhten Gewerbesteuern, die nach einer Betriebsprüfung zu zahlen sind, gelten für die Jahre ab 1999 andere Regelungen.
 

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