Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
Hessen will mit einer Bundesratsinitiative eine Halbierung des im Gesetz festgeschriebenen Zinssatzes für Steuernachzahlungen, -erstattungen und -stundungen erreichen.
Ein Foodsharing-Verein qualifiziert sich in der Regel für die steuerliche Begünstigung als gemeinnütziger Verein, sofern die Satzung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts kann bei bedeutenden Steuerfragen Rechtssicherheit für die Zukunft geben.
Erneut prognostiziert die aktuellste Steuerschätzung Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte.
Schon ab 2014 sind die Zinsen für Nachzahlungen und Aussetzungen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster verfassungswidrig hoch.
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.
Die Bundesregierung hält die Höhe der Nachzahlungszinsen weiterhin für verfassungskonform und plant derzeit keine Änderung des Zinssatzes.
Sind alle für die Fallbeurteilung relevanten Tatsachen dem Finanzamt bereits seit mehreren Jahren bekannt, ist die Änderung eines vorläufigen Steuerbescheids zulasten des Steuerzahlers nicht mehr möglich.
Das Finanzamt kann die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht nachträglich ändern, wenn es auf eine Feststellungserklärung verzichtet und sich auf die Angaben des Steuerzahlers verlassen hat.
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.
Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zum Status des Vereinigten Königreichs nach dessen Austritt aus der EU.
Im ersten Halbjahr 2018 haben allein die Bundesländer einen Überschuss von 15 Milliarden Euro aus ihren Steuereinnahmen erwirtschaftet.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen überarbeitet.
 

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