Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

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Das Steueraufkommen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen, auch wenn die Steuerschätzer ihre Prognose leicht nach unten korrigiert haben.
Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.
Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020.
Wird ein Steuerbescheid oder ein anderes amtliches Schreiben über einen privaten Postdienstleister versendet, kann das zu einer Verlängerung der Brieflaufzeiten und damit zu einer Ausnahme von der Zugangsfiktion nach drei Tagen führen.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr die jährliche Liste nicht mehr weiter anzuwendender Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Neben diversen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel enthält das Jahressteuergesetz 2019 noch zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht.
Zum ersten Mal seit langem fällt die Steuerschätzung für die öffentlichen Kassen negativ aus - mit insgesamt 124 Mrd. Euro verteilt über fünf Jahre sogar überraschend deutlich.
Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.
 

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